Unternehmensverkauf und Ehepartner: Der Paragraf, der Ihren Deal ohne die Unterschrift Ihres Partners kippen kann

Der Käufer ist überzeugt, der Preis steht, der Notartermin ist gebucht. Dann stellt der Notar eine Frage, die in keinem Verkaufsprospekt steht: „In welchem Güterstand leben Sie?“ Wer jetzt zögert, hat ein Problem. Denn in bestimmten Fällen braucht Ihr Verkauf die Zustimmung Ihres Ehepartners, und ohne sie ist der Vertrag nicht wirksam.

Der Paragraf, den fast kein Unternehmer kennt

Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, gilt § 1365 BGB: Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Zustimmung muss vor dem Geschäft vorliegen. Fehlt sie, kann der Vertrag nicht erfüllt werden, solange der Ehegatte nicht nachträglich zustimmt. Das Gesetz schützt damit die wirtschaftliche Grundlage der Familie.

Warum das für Unternehmer heikel ist: Bei vielen Inhabern steckt der Großteil des Vermögens im Unternehmen. Ein Verkauf kann deshalb wirtschaftlich dem Verkauf des gesamten Vermögens gleichkommen, auch wenn nur ein einzelner Gegenstand, nämlich das Unternehmen oder die Anteile, verkauft wird.

Der Güterstand entscheidet, ob Sie allein verkaufen dürfen

GüterstandWas gilt?Bedeutung für den Unternehmensverkauf
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall)Jeder verwaltet sein Vermögen selbst, aber § 1365 BGB schützt die Familie bei Verfügungen über das Vermögen im GanzenZustimmung des Ehegatten kann erforderlich sein; zusätzlich Zugewinnausgleich bei Scheidung
Gütertrennung (per Ehevertrag)Kein gemeinsamer Zugewinn, keine Zustimmungspflicht nach § 1365 BGBVerkauf grundsätzlich ohne Zustimmung möglich; Ausgleich nur, wenn vertraglich vereinbart
Modifizierte Zugewinngemeinschaft (per Ehevertrag)Regel der Zugewinngemeinschaft mit Anpassungen, etwa Herausnahme des Unternehmens aus dem ZugewinnHängt vom Wortlaut ab; Zustimmungsfragen und Bewertung müssen im Vertrag geklärt sein
Gütergemeinschaft (selten)Gemeinsames Gesamtgut, besondere VerwaltungsregelnDeutlich komplexere Zustimmungs- und Verfügungsfragen, rechtliche Prüfung zwingend

Ob Sie im gesetzlichen Güterstand leben, wissen Sie nur dann sicher, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Prüfen Sie Ihre Unterlagen, bevor der Käufer fragt.

Wann ist ein Unternehmensverkauf ein „Geschäft über das Vermögen im Ganzen“?

Das Gesetz nennt keine Prozentzahl. Nach der Rechtsprechung kann die Vorschrift auch dann greifen, wenn nur ein einzelner Gegenstand verkauft wird, sofern dieser praktisch das gesamte Vermögen ausmacht. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall und von der Höhe des Gesamtvermögens ab, und der Käufer wird die Frage vorsorglich stellen. Hier gehört ein Rechtsanwalt hinein.

KonstellationTypisches RisikoWas Sie tun sollten
Verkauf aller GmbH-Anteile, Unternehmen ist HauptvermögenHoch: Verkauf kann wirtschaftlich das Gesamtvermögen betreffenZustimmung des Ehegatten einholen, vorsorglich auch bei Unsicherheit
Asset Deal mit Verkauf des gesamten BetriebsvermögensHoch: Verfügung über wesentliche VermögensgegenständeZustimmung vor Vertragsunterzeichnung sichern
Teilverkauf oder MinderheitsbeteiligungGeringer, aber im Einzelfall prüfenAnwaltliche Einschätzung, ggf. Zustimmung vorsorglich
Unternehmen ist nur ein Teil eines großen VermögensGeringer, weil Restvermögen groß bleibtTrotzdem prüfen und dokumentieren

Was passiert ohne Zustimmung?

Der Vertrag hängt in der Schwebe: Verpflichtet sich ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung, wird das Geschäft erst wirksam, wenn der andere nachträglich zustimmt. Verweigert er die Zustimmung, kann der Vertrag nicht erfüllt werden.

Der Käufer riskiert sein Geld: Deshalb verlangt jeder sorgfältige Käufer eine Erklärung zum Güterstand und, wo nötig, die Zustimmung des Ehegatten, meist als Anlage zum Kaufvertrag. Ohne diese Unterlage verhandelt er zwar weiter, schließt aber nicht ab.

Das Familiengericht kann helfen: Nach dem Gesetz kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, etwa wenn das Geschäft ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und der andere Ehegatte die Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert. Das dauert aber Wochen bis Monate und passt nicht in einen Verkaufsprozess mit Käuferfrist.

So holen Sie die Zustimmung richtig ein

Früh sprechen, nicht am Notartag: Ihr Ehepartner sollte wissen, was verkauft wird, zu welchem Preis und was mit dem Erlös geschieht. Wer erst beim Notar überrascht wird, zögert oder lehnt ab.

Schriftlich dokumentieren: Die Einwilligung gehört schriftlich in die Unterlagen, in der Praxis meist als Erklärung zum Kaufvertrag oder direkt im Notartermin. Ihr Anwalt oder Notar formuliert sie so, dass der Käufer sie akzeptiert.

Vor dem Signing, nicht danach: Die Einwilligung muss vor dem Verpflichtungsgeschäft vorliegen. Eine spätere Zustimmung heilt zwar, hält aber den Vertrag zunächst in der Schwebe.

Vollzugsbedingungen prüfen: Hängt der Vertrag von weiteren Zustimmungen ab, etwa von Mitgesellschaftern oder Kunden, behalten Sie die Reihenfolge im Blick, siehe Signing und Closing.

Das zweite Thema: Zugewinnausgleich bei Scheidung

Auch ohne Verkauf kann Ihr Unternehmen im Familienrecht eine Rolle spielen. Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand wird der Zugewinn ausgeglichen, und dafür muss der Wert Ihres Unternehmens zum Zeitpunkt der Heirat und zum Stichtag der Scheidung ermittelt werden. Bei mittelständischen Betrieben gibt es oft keinen leicht feststellbaren Marktwert, deshalb streiten Eheleute häufig über Gutachten. Ein verkauftes Unternehmen macht die Sache klarer, weil der Kaufpreis ein belastbarer Wertindikator ist, ein nicht verkauftes bleibt Gegenstand von Bewertungsstreit.

Frage im ZugewinnBedeutungWorauf Sie achten sollten
AnfangsvermögenWert des Unternehmens bei der Heirat, wenn es schon bestandBelege aus der Zeit der Heirat sammeln, sonst fehlen Nachweise
EndvermögenWert des Unternehmens am Stichtag der ScheidungBewertung nach anerkannter Methode, häufig dem Ertragswertverfahren
UnternehmerlohnWird beim Ertragswert vom Ergebnis abgezogen, damit nicht die Arbeit des Inhabers mitbewertet wirdHöhe und Angemessenheit sind regelmäßig Streitpunkt
StichtagsprinzipMaßgeblich ist das am Stichtag vorhandene VermögenSpätere Entwicklungen und rein personenbezogene Zukunftserträge zählen nicht

Die Bewertung im Zugewinn folgt eigenen Regeln. Die Grundlagen der Ertragswertmethode finden Sie im Beitrag Ertragswertverfahren einfach erklärt. Der Bundesgerichtshof hat etwa entschieden, wie der Unternehmerlohn beim Ertragswert zu berücksichtigen ist (Urteil vom 8. November 2017, XII ZR 108/16).

Ehevertrag: Wie Unternehmer den Verkauf vorab absichern

Wer vor der Ehe oder in einer ruhigen Phase eine Regelung trifft, vermeidet Streit im entscheidenden Moment. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung und kann das Unternehmen gezielt aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen oder Bewertungsregeln festlegen.

GestaltungWirkungZu bedenken
GütertrennungKein Zugewinnausgleich, keine Zustimmung nach § 1365 BGBAuch der Ehepartner profitiert nicht von Vermögenszuwächsen, daher Ausgleichsregelungen erwägen
Herausnahme des Unternehmens aus dem ZugewinnUnternehmen und Erlös bleiben beim Inhaber, übriges Vermögen wird ausgeglichenFairness, Gegenleistung (z. B. Absicherung bei Scheidung), Wirksamkeit prüfen lassen
BewertungsklauselLegt Methode und Stichtag für die Unternehmensbewertung festWeniger Streit, aber starre Formel muss zur Zukunft passen
Zustimmungs- oder VerzichtserklärungEhepartner willigt vorab in Verkauf einSinnvoll als Teil der Verkaufsvorbereitung

Ein Ehevertrag kurz vor dem Verkauf kann Fragen aufwerfen. Wer ihn plant, sollte ihn deshalb früh mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen. Wie familiäre und unternehmerische Planung zusammengehören, lesen Sie auch im Beitrag zur familieninternen Nachfolge.

Praxisfall: Die Zustimmung, die erst am Tag vor dem Notar fehlte

Ein fiktives, aber typisches Beispiel: Ein Unternehmer verkauft seine GmbH für 6 Millionen Euro. Das Unternehmen macht rund 90 Prozent seines Vermögens aus, er lebt im gesetzlichen Güterstand. Der Notar fragt eine Woche vor dem Termin nach der Zustimmung der Ehefrau. Der Unternehmer hat mit ihr nie im Detail über den Verkauf gesprochen. Sie ist zunächst überrascht und will wissen, was mit dem Erlös passiert und wie die Altersvorsorge aussieht.

Es folgen drei Tage Gespräche mit Berater und Steuerberater. Der Termin verschiebt sich um zwei Wochen, der Käufer wird nervös und fragt nach dem Stand. Am Ende stimmt die Ehefrau zu, und der Verkauf geht durch. Die Verzögerung kostete einen Teil der Verhandlungsposition. Wäre das Gespräch sechs Monate früher gewesen, hätte es den Prozess nicht berührt.

Ihre Checkliste vor dem Notartermin

Güterstand klären: Ehevertrag vorhanden, welcher Güterstand gilt, gibt es frühere Verträge oder Scheidungen?

Anwaltliche Einschätzung zu § 1365 BGB einholen: Fällt Ihr Verkauf unter die Vorschrift? Im Zweifel vorsorglich zustimmen lassen.

Ehepartner informieren: Zeitplan, Preis, Struktur, Verwendung des Erlöses.

Zustimmungserklärung entwerfen lassen: Mit Notar oder Anwalt, abgestimmt auf die Anforderungen des Käufers.

Steuerliche Folgen besprechen: Der Erlös bleibt nicht in voller Höhe, siehe Steuern beim Unternehmensverkauf.

Notartermin mit allen Beteiligten abstimmen: Wer unterschreibt, wer vertritt, wer muss persönlich anwesend sein?

Was der Käufer im Kaufvertrag von Ihnen verlangt

Käufer sichern sich gegen das Zustimmungsrisiko ab. Typische Bausteine im Vertrag sind eine Garantie des Verkäufers zu Güterstand und Verfügungsbefugnis, eine Zustimmungserklärung des Ehegatten als Anlage und eine Vollzugsbedingung, wonach der Verkauf nur wirksam wird, wenn die Zustimmung vorliegt. Verstoßen Sie gegen die Garantie, haften Sie nach den Regeln, die wir im Beitrag Garantien und Haftung beim Unternehmensverkauf erklären. Grundlegende Garantien wie diese gelten oft mit besonders langen Fristen.

Und wenn Sie nicht verheiratet sind?

Eingetragene Lebenspartner: Für sie gelten die Regeln zur Zugewinngemeinschaft grundsätzlich entsprechend, wenn kein anderer Güterstand vereinbart wurde.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Hier gilt § 1365 BGB nicht. Das bedeutet aber nicht, dass nichts zu regeln ist. Wer gemeinsam Vermögen aufgebaut hat, sollte Absprachen schriftlich treffen, damit es im Streitfall nicht um Eigentum und Ausgleich geht.

Mitgesellschafter und Familie: Haben Familienangehörige Anteile oder Sonderrechte, brauchen Sie eine eigene Abstimmung, siehe Gesellschafter beim Unternehmensverkauf.

Wem gehört der Erlös?

Der Kaufpreis fließt in Ihr Vermögen, nicht automatisch in ein gemeinsames. Im gesetzlichen Güterstand bleibt das Vermögen eines jeden Ehegatten sein eigenes, aber der Zugewinn wird bei einer Scheidung ausgeglichen. Das heißt: Der Erlös steht bei einer späteren Scheidung als Endvermögen im Raum. Wer den Verkauf mit der Familie plant, denkt deshalb gleich über Absicherung, Altersvorsorge und Verteilung nach, bevor der Betrag auf dem Konto ist. Mehr zur Zeit danach im Beitrag Vom Chef zum Privatier.

Häufige Fragen von Unternehmern

Muss mein Ehepartner bei jedem Verkauf zustimmen? Nein. Die Vorschrift betrifft nur Geschäfte über das Vermögen im Ganzen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ob Ihr Verkauf dazugehört, klärt der Anwalt.

Reicht eine mündliche Zustimmung? Rechtlich ist die Form nicht streng vorgeschrieben, praktisch verlangt jeder Käufer eine schriftliche, am besten notariell abgestimmte Erklärung.

Kann mein Ehepartner den Verkauf blockieren? Er kann die Zustimmung verweigern. Dann kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen, das kostet aber Zeit. Besser ist, früh zu sprechen.

Gilt das auch für Unternehmen im Ausland oder bei ausländischem Güterstand? Dann wird die Rechtslage komplizierter. Holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein.

Was, wenn wir getrennt leben, aber nicht geschieden sind? Rechtlich gelten die Regeln bis zur Scheidung weiter. Gerade in dieser Phase lohnt eine klare Absprache.

Fünf Fehler beim Thema Ehepartner

Das Thema aus Scham oder Zeitdruck aufschieben: Der Notar fragt ohnehin.

Auf den Güterstand „aus dem Gedächtnis“ vertrauen: Prüfen Sie Ihren Ehevertrag schwarz auf weiß.

Nur mündlich zustimmen lassen: Der Käufer wird eine schriftliche Erklärung verlangen.

Steuerliche Folgen ausblenden: Wer nach Abzug der Steuern weniger erhält, als die Familie erwartet, hat bereits ein zweites Problem.

Nicht an die Zeit nach dem Verkauf denken: Erlös, Altersvorsorge und Verteilung gehören in dasselbe Gespräch.

Das Gespräch mit Ihrem Ehepartner: So gehen Sie vor

Warum: Erklären Sie, warum Sie verkaufen wollen und was das Unternehmen für Ihre Altersvorsorge bedeutet. Wer den Hintergrund versteht, stimmt eher zu.

Was: Zeigen Sie realistische Zahlen, also Kaufpreis, Steuern, Berater- und Notarkosten und den voraussichtlichen Nettoerlös.

Wie danach: Besprechen Sie, was mit dem Erlös geschieht, welche Rolle Sie nach dem Verkauf haben und was das für das Familienleben bedeutet.

Wann: Spätestens, bevor Sie dem Käufer eine Exklusivität einräumen. Wer in dieser Phase noch offene Familienfragen hat, riskiert Verzögerungen genau dann, wenn der Käufer am empfindlichsten reagiert, siehe Exklusivitätsvereinbarung.

Mit wem: Wenn das Gespräch schwierig wird, hilft ein neutraler Dritter, etwa Ihr Steuerberater oder ein Berater, der die Zahlen erklärt.

Zeit einplanen: Rechnen Sie für Rückfragen, Beratung und die schriftliche Zustimmung lieber einige Wochen mehr ein. Dieser Puffer kostet nichts, verhindert aber, dass die Familie unter Druck entscheidet und der Käufer die Unsicherheit in den Preis einrechnet.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob § 1365 BGB auf Ihren Verkauf anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Fragen zu Güterstand, Ehevertrag und Zugewinnausgleich klärt ein Fachanwalt für Familienrecht.

So begleitet JustValued den Verkauf mit Familie im Blick

Wir planen den Verkaufsprozess so, dass Zustimmungen, Güterstand und Familiengespräche rechtzeitig vor dem Notartermin geklärt sind, und stimmen den Ablauf mit Ihrem Anwalt, Notar und Steuerberater ab.

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Merksatz: Der Verkauf Ihres Lebenswerks beginnt nicht beim Käufer, sondern am Küchentisch.

Über JustValued

JustValued ist eine spezialisierte M&A-Beratung für den deutschen Mittelstand. Von der ersten Bewertung bis zum erfolgreichen Abschluss.

Quellen: Gesetze im Internet – § 1365 BGB · Rose & Partner – Unternehmenswert für Scheidung und Zugewinn · BGH, Urteil vom 8. November 2017 – XII ZR 108/16. Beispiele sind illustrativ. Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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